AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Workshops)
Kursort:
energetic balance
Grefrather Straße 209
41749 Viersen
Kurs- und Workshopgebühren:
Die Kurs- und Workshopgebühren sind im Voraus bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung fällig.
Erst mit Eingang der Gebühr auf mein Konto ist die Anmeldung verbindlich.
Stornierung:
Bis zu einer Woche vor Termin ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Bis zu drei Tagen vor Termin wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des Kursbeitrags einbehalten. In den letzten drei Tagen vor Termin, wird die gesamte Gebühr berechnet. Sollte der Kurs oder Workshop von meiner Seite abgesagt werden, wird die Gebühr in vollem Umfang zurück erstattet.
Haftung:
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich selbst und sein Handeln. Bei evtl. auftretenden Fragen kommuniziert der Teilnehmer selbständig mit der Referentin. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die in Kurs und Workshop angewendeten Entspannungsverfahren und Impulse keinesfalls eine fachliche Beratung durch einen Arzt oder Heilpraktiker ersetzt. Die Teilnahme am Kurs bzw. Workshop darf nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose und Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Bei Beschwerden sollte auf jeden Fall ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Verantwortung bei gesundheitlichen Beschwerden liegt einzig beim Teilnehmer. Die Rechte für Materialien, Methoden, Techniken, Tonträger, Bild- und Videomaterial liegen alle bei der Referentin. Die Referentin haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die dem Teilnehmer während des Betretens der Praxisräume bzw. des Kursraumes oder während der Kurs- oder Workshopzeit entstehen.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke zeigen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingung nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Coaching)
§1 Gegenstand des Vertrags
Klient*in und Coach vereinbaren die Durchführung eines traumazentrierten Coachings, hiernach „Coaching“ genannt, das auf Basis eines Dienstleistungsvertrags erbracht wird und sich ggf. über mehrere Termine erstreckt.§2 Umfang, Durchführung und Dauer
Ein Coaching-Termin umfasst ca. 90 Minuten und beinhaltet je nach Situation:- Traumaedukation
- Traumazentrierte Gesprächsführung nach dem Freemotion-Coaching®
- Körperorientierte Traumaintegration
- Prozessorientierte Traumaintegration
- Systemische Traumaintegration
- EMDR
- Übungen zur Ressourcen-Stärkung
- Übungen zur Stabilisierung
- Übungen zur Selbstermächtigung
§3 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Der durchführender Coach sichert zu, dass sie über alle Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahren wird. Diese Vereinbarung gilt unbegrenzt.(2) Die Klient*in sichert zu, dass sie die Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Methoden nicht an dritte weitergibt. Diese Vereinbarung gilt unbegrenzt.
(3) Beide Seiten, Klient*in und Coach, sind befugt, alle Daten digital zu verarbeiten, sofern es dem Zweck dieser Vereinbarung dienlich ist. Dies schließt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich ein. Eine Verarbeitung durch Dritte ist nur statthaft, sofern dies dem technischen Stand (wie z.B. Verarbeitung in Cloud-Anwendungen im Rahmen des „EU-US Privacy Shield“) entspricht – sofern möglich, werden beide Seiten auf die Datenverarbeitung durch Dritte verzichten.
(4) Die Verschwiegenheit und der Datenschutz können nur gegenüber der vertraglich anderen Partei zugesichert werden, sofern nicht andere Vorgabe (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgabe) eine Öffnung dieser Zusicherung unabdingbar machen.
(5) Der durchführende Coach nimmt regelmäßig an Supervision teil. Teil dieser Sitzungen ist auch die Bearbeitung aktuell durchgeführter Coaching-Prozesse. Der durchführende Coach sichert zu, dass im Rahmen der Supervision keine Namen oder Daten über durchgeführte Coaching-Prozesse genannt werden, die einen Rückschluss auf die Klient*in zulassen. Darüber hinaus, vereinbart der durchführende Coach mit seinem Supervisor ebenfalls Verschwiegenheit.
(6) Der Klient*in ist somit nachvollziehbar, dass der Coach keinerlei Referenzen bzw. Auftragsinhalte benennen kann, ohne dabei mit vorherigen Vertragspartnerinnen in Konflikt zu geraten.
§4 Ort und Durchführung der Sitzungen
(1) Ort für die Durchführung der Sitzungen ist in den Räumen vonenergetic balance
Grefrather Straße 209
41749 Viersen-Süchteln
§5 Storno und Kündigung
(1) Kann die Klient*in eine Sitzung nicht wahrnehmen, so gilt eine Stornierung / Verschiebung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin als kostenfrei. Den Nachweis über die rechtzeitige Stornierung hat die Klient*in ggf. zu erbringen, sofern der Coach nicht innerhalb von 24 Stunden die Stornierung bestätigt. Dies gilt ebenso für den durchführenden Coach.(2) Stornierungen einer Sitzung bis zu 15 Minuten nach Beginn des vereinbarten Termins berechtigen beide Seiten zur Wertstellung von 50% der vereinbarten Vergütung. Reisekosten (gegen Nachweis) sind von dieser Regelung ausgenommen und werden im vollen Umfang der Klient*in in Rechnung gestellt.
(3) Kann der durchführende Coach eine Sitzung nicht wahrnehmen bzw. erscheint zur Sitzung erst verspätet (oberhalb von 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin), so wird die Sitzung mit 50% der vereinbarten Vergütung der Klient*in als Guthaben für zukünftige Leistungen gutgeschrieben – eine Auszahlung ist darin nicht begründet.
§6 Mitwirkung und Haftung
(1) Die Klient*in trägt dafür Sorge, dass alle notwendigen Informationen dem durchführenden Coach zur Verfügung gestellt werden.(2) Der Coach haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schäden.
(3) Die Haftung wird beschränkt auf mittelbare und unmittelbare Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Die Höhe der Haftung ist auf die Vergütung beschränkt.
§7 Vergütung
(1) Die Vergütung beläuft sich auf einen Betrag von 90 € für eine Sitzung von 90 Minuten und beinhaltet alle unter §2 genannten Leistungen. Umsatzsteuer wird gem. § 19 UstG nicht erhoben.(2) Die Vergütung ist bar sofort zu jedem vereinbarten Coachingtermin zahlbar.
(3) Gerät die Klient*in mit diesen Zahlungen in Verzug, ist der Coach von der Erbringung jeglicher Leistungen und ihrer Verschwiegenheit unverzüglich entbunden.
(4) Eine Verlängerung der Sitzung ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich zu einem Satz von 30 € je weitere angefangenen 30 Minuten.
§8 Ethikrichtlinie
(1) Der durchführende Coach versichert, dass sie in der Durchführung des Coachings keine religiösen oder politischen Ansichten verbreitet und die Wertvorstellungen der Klient*in respektiert.(2) Die Wertevorstellungen der Klient*in sind zu akzeptieren, sofern sie mit deutschem Recht nicht in Widerspruch stehen. Stellt der durchführende Coach fest, dass (geplante) Handlungen gegen deutsches Recht verstoßen, werden die Regelungen in §3 zur Verschwiegenheit unwirksam.
(3) Der durchführende Coach erklärt, dass das vereinbarte Coaching zur persönlichen Entwicklung der Klient*in zu erbringen ist. Dies bedeutet ebenso, dass der durchführende Coach Beratungsleistungen („Beratung“) oder Wissenstransferleistungen („Training“) nur auf Wunsch des Klienten erbringt und von der Verantwortung der Folgen in der Anwendung des erworbenen Wissens oder der erworbenen Fähigkeiten entbunden wird.
(4) Der Klient*in versichert, dass er unter keiner akuten psychischen Störung wie Depression, Angstzustände oder sonstigen Psychosen leidet und sich aktuell nicht in psychotherapeutischer Behandlung befindet.
(5) Sollte sich an den Voraussetzungen gemäß Punkt (4) etwas ändern, ist der Klient*in verpflichtet, den Coach unmittelbar darüber zu informieren.
§9 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
(1) Die Vereinbarung wird in zweifacher Form erstellt und ist von beiden Seiten im Original zu zeichnen.(2) Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Jedwede andere Vorgabe bedingt durch Auftragsvorgaben oder Angebotsbedingungen ist unwirksam.
(3) Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen oder Vereinbarungen zwischen Klient*in und durchführendem Coach bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Zustimmung beider Vertragsparteien.
(4) Gerichtsstand ist für beide Seiten Viersen.
(5) Ist eine der Vereinbarung in diesem Vertrag unwirksam oder wird sie durch Veränderung der Rechtslage unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarungen tritt eine Vereinbarung, die der wirtschaftlichen Bedeutung der Vereinbarung am nächsten kommt.
(6) Folgende Ergänzungen wurden gemeinschaftlich vereinbart: keine.